Warum ist eine Unfallversicherung für Reiterinnen und Reiter sinnvoll?

Reiten ist ein beliebtes Hobby, birgt aber auch viele Verletzungsrisiken. Ob im vollen Galopp über Stock und Stein, in mäßigem Tempo auf dem Trainingsplatz oder beim Voltigieren an der Longe – ein Reitunfall kann jederzeit passieren. Denn egal wie erfahren der Reiter oder die Reiterin auch ist und wie fest er oder sie im Sattel sitzt: Erschreckt sich das Pferd und macht es einen plötzlichen Satz, ist ein Sturz nicht auszuschließen. In einigen Fällen bleibt nichts außer der Schreck zurück, doch im schlimmsten Fall können Reiter bei einem Unfall dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen davontragen. Von einer Sekunde auf die andere kann ein traumhaft schöner Austritt eine negative Entwicklung nehmen und Ihr Leben langfrisitg verändern. 

Was ist eine Unfallversicherung für Reiterinnen und Reiter?

Mutter und Tochter beim Reiten

Reiten als freizeitliche Aktivität ist nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Daher besteht ohne den Schutz einer privaten Unfallversicherung eine Versorgungslücke, die man schließen sollte, damit man auch für den Fall eines Unfalls mit dauerhaften Folgen abgesichert ist.

Während die Erstbehandlung nach einem Sturz von der Krankenkasse übernommen wird, zielt die Unfallversicherung auf weitreichende Unfallfolgen bzw. Invalidität ab. Damit gibt sie Reiterinnen und Reitern die Sicherheit, ihren Lebensstandard wahren zu können. Für Pferdefans, die häufig reiten, ist der Abschluss einer Unfallversicherung also empfehlenswert. Denn jedes Mal, wenn man sich auf den Sattel schwingt, ist die Gefahr einer ernsthaften Verletzung ebenfalls dabei. 

Welche Leistungen beinhaltet eine Unfallversicherung für Reiterinnen und Reiter?

Wenn Sie nach einem Reitunfall bleibende Schäden erleiden, erhalten Sie je nach Invaliditätsgrad eine Invaliditätsleistung, also eine Kapitalleistung oder eine entsprechende Unfallrente.

Die Unfallversicherung der Bayerischen bietet aber noch viele weitere Leistungen, die Sie nach einem Reitunfall in Anspruch nehmen können. Beispielsweise sind in allen Tarifvarianten kosmetische Operationen abgedeckt.

Außerdem können wir zwar keine Unfälle verhindern, jedoch können wir Sie unterstützen, sich bestmöglich davor zu schützen. Mit dem Vorsorgebudget haben Sie z.B. die Möglichkeit, innerhalb von drei Jahren, bis zu 50 Euro im Tarif Prestige und bis zu 100 Euro im Tarif Prestige Plus, für präventive Maßnahmen einzureichen. Hierzu zählen auch Reithelme, Protectoren oder auch Airbags. Vor allem bei Springreitern empfiehlt sich das Tragen einer Schutzweste.

Alternativ zur klassischen Unfallversicherung bietet die Bayerische auch einen besonders individuellen Unfallschutz: Die Unfallversicherung ExistenzBudget.

Es ist Ihr Sicherheitsbudget nach einem Unfall, in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro, aus dem alle tatsächlich anfallenden Unfallfolgekosten gezahlt werden, zum Beispiel Behandlungskosten oder die Kosten für eine Haushaltshilfe. Sollten Sie aufgrund des Unfalls nicht mehr arbeiten können, wird daraus sogar Ihr tatsächlicher Verdienstausfall und ein Ausgleich zur Rentenminderung gezahlt. Zusätzlich erhalten Sie ein Schmerzensgeld.

Der Unterschied zum klassischen Unfallschutz: Das ExistenzBudget leistet besonders bedarfsgerecht nach einem Unfall die kurzzeitigen und langfristigen finanziellen Folgen. Die klassische Unfallversicherung dagegen leistet fixe Beträge, die in dem Versicherungsvertrag festgehalten werden.

Welche Vorteile hat eine Unfallversicherung für Reiterinnen und Reiter?

Die private Unfallversicherung...

  • ...schließt die Versorgungslücke der gesetzlichen Unfallversicherung, die bei Unfällen in der Freizeit nicht greift.
  • ...bietet weltweite Absicherung und das rund um die Uhr.
  • ...der Bayerischen unterstützt Sie mit dem Vorsorgebudget außerdem finanziell bei präventiven Maßnahmen, wie z.B. der Anschaffung eines Reithelms.

Wann zahlt die private Unfallversicherung bei einem Reitunfall?

Grundsätzlich zahlen Unfallversicherungen nur dann, wenn eine Invalidität, also eine dauerhafte Beeinträchtigung, als Folge eines Unfalls entsteht. Laut Definition liegt dann ein Unfall vor, wenn ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis zu einem dauerhaften Gesundheitsschaden führt. 

Ein Versicherungsfall im Reitsport liegt beispielsweise vor, wenn ein Pferd den Reiter abwirft und der Reiter seine Schulter dadurch so stark verletzt, dass er den Arm auf Dauer kaum oder sogar gar nicht mehr nutzen kann. Kommt so etwas vor, springt die Unfallversicherung ein und zahlt die vereinbarte Versicherungssumme aus.

Die Leistungssumme hängt wiederum von der Versicherungsgrundsumme, dem Invaliditätsgrad und der Gliedertaxe ab. 
 

Unfall- oder Haftpflichtversicherung: Was brauchen Reiterinnen und Reiter?

Junge Frau mit Pferd in der Natur

Wenn Sie ein eigenes Pferd besitzen, sollten Sie eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung unbedingt in Betracht ziehen. Diese deckt die meist hohen Kosten, die auftreten, falls Ihr Pferd bei Dritten einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursacht. 

Als Ergänzung sollten Sie eine private Unfallversicherung abschließen, die spezifische Unfallrisiken beim Reiten versichert. Denn wenn Sie während der Freizeit reiten und einen Unfall mit Ihrem Pferd haben, leistet nur die private Unfallversicherung.

Die private Unfallversicherung bietet Leistungen, die über die Zahlungen der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen. 

Häufig gestellte Fragen zur Unfallversicherung für Reiter und Reiterinnen

Zahlt die Unfallversicherung auch beim Reiten von fremden Pferden?

Mit der privaten Unfallversicherung sind Sie jederzeit und überall abgesichert. Dies gilt auch beim Reiten fremder Pferde. Denn Ihre Unfallversicherung sichert Sie ab und nicht Ihr Pferd. Entsprechend spielt es keine Rolle, ob Sie Ihr eigenes oder ein fremdes Pferd reiten und wo Sie Ihren Reitsport ausüben. Somit lohnt sich eine umfassende Absicherung über die private Unfallversicherung, auch wenn Sie nur fremde Pferde reiten oder eine Reitbeteiligung besitzen.

Wer haftet bei einem Reitunfall?

Generell haftet der Pferdebesitzer für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die sein Pferd verschuldet – auch wenn nicht der Besitzer oder die Besitzerin selbst, sondern beispielsweise die Reitbeteiligung dafür verantwortlich ist. Haftung übernehmen die Eigentümer auch dann, wenn keine Person, sondern allein das Pferd an dem Schaden schuld ist. In diesem Fall greift die sogenannte Gefährdungshaftung des Besitzers oder der Besitzerin. Diese setzt aber voraus, dass der Schaden ganz oder in adäquaten Teilen auf ein unvorhersehbares tierisches Verhalten, wie zum Beispiel das Ausschlagen, wenn sich das Pferd erschreckt, zurückzuführen ist.

Wer haftet bei Unfall der Reitbeteiligung?

Die Reiter einer Reitbeteiligung gelten als Mithalter des Pferdes und haften im Falle eines Unfalls bzw. Schadens genauso wie der Pferdebesitzer. Schäden, die dem Reiter oder dem Pferdeeigentümer selbst entstehen, sind allerdings nicht immer über die Haftpflicht abgesichert. Eine private Unfallversicherung kann für Pferdeliebhaber daher sinnvoll sein. 

Wer haftet bei Schäden am Pferd?

Grundsätzlich gilt, dass die eigene Pferdehalter-Haftpflichtversicherung nur für den Besitzer einspringt, wenn dessen Pferd anderen Personen oder einem anderen Pferd einen Schaden zugefügt hat. Die Haftpflicht deckt nicht die Kosten für Schäden, wenn das eigene Pferd getreten und verletzt wurde. Dafür haftet entsprechend der andere Pferdehalter. Allerdings ist eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung gesetzlich nicht verpflichtend abzuschließen, was das Einfordern von Schmerzensgeld bzw. die Deckung von Tierarztkosten oder weiteren Behandlungskosten oftmals erschwert. 

Wer haftet, wenn ich vom eigenen Pferd falle?

Wenn Sie als Reiter oder Reiterin durch eigene Schuld vom eigenen Pferd fallen, haben Sie selbst die Folgen zu tragen. Im besten Fall tritt dann Ihre Versicherung für die Kosten der ärztlichen Behandlungen oder des Krankenhausaufenthaltes ein. Wird der Unfall aber verursacht, weil das Pferd wegen eines laut hupenden Autos erschreckt wird, liegt der Versicherungsfall anders. Hier haftet dann der hupende Autofahrer. Schließlich wäre es ohne die Fremdeinwirkung nicht zum Unfall gekommen. In diesem Fall ist dann auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld möglich. 

Bei der Bayerischen erstatten wir individuell alle tatsächlichen Kosten und Folgekosten, wenn Sie in der Freizeit einen Unfall erleiden. Mehr dazu erfahren Sie hier

Wann haftet der Pferdehalter bei einem Reitunfall?

Der Halter oder die Halterin eines Pferdes kann im Rahmen der Tierhalterhaftung für alle Schäden zur Verantwortung gezogen werden, die sein oder ihr Pferd verursacht. Die Tierhalterhaftung ist eine reine Gefährdungshaftung, das bedeutet, es kommt nicht auf ein Verschulden des Pferdehalters an. Es reicht aus, dass sich eine typische Tiergefahr realisiert – bei einem Pferd ist das beispielsweise das Ausbrechen, Buckeln oder Ausschlagen. Der Pferdehalter oder die Pferdehalterin muss die Kosten für den vom Pferd verursachten Schaden zahlen. 

Was ist ein Fremdreiterrisiko?

Grundsätzlich sollten Pferdehalter immer eine eigene Tierhalterhaftpflicht- bzw. eine Pferdehaftpflichtversicherung abschließen. Dabei können sie auch das sogenannte Fremdreiterrisiko mitversichern lassen. Damit ist das Risiko für Schäden gemeint, die zu einem Zeitpunkt entstehen, zu dem sich das Pferd nicht in der Obhut des Halters oder der Halterin, sondern unter Kontrolle einer fremden Person befindet. Das Unfallrisiko ist hierbei erhöht, da Pferd und Reiter oftmals nicht oder sehr wenig miteinander vertraut sind.

Wie ist mein Kind bei einem Reitunfall versichert?

Vor allem Kinder müssen gegen Unfälle gut abgesichert sein. Denn sie sind überdurchschnittlich oft betroffen. Kinder haben noch ihr ganzes Leben vor sich, das abgesichert werden muss. Insbesondere bei körperlichen oder geistigen Schäden als Unfallfolgen. Es ist daher sinnvoll, eine Unfallversicherung für Kinder, die Reiten als ihre Lieblingsaktivität entdeckt haben, abzuschließen. Die private Unfallversicherung bietet viele Vorteile, wie beispielsweise das Krankenhaustagegeld. 

Was ist nach einem Reitunfall zu tun?

Die meisten Reitunfälle passieren, wenn ein Reiter oder eine Reiterin von seinem oder ihrem Pferd stürzt. Sollte es zu einem Sturz kommen, ist es wichtig zunächst Ruhe zu bewahren. Anschließend sollte geprüft werden, ob die gestürzte Person ansprechbar ist und noch alles bewegen kann. Wenn offene Wunden erkennbar sind, sollten diese versorgt und mögliche Blutungen gestoppt werden. Ist ein Reiter nach einem Unfall ernsthaft verletzt, sollte umgehend ein Arzt kontaktiert werden. 

Bleiben Sie am Ball!

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