Absicherung für Schulkinder

Mit dem Schulbeginn fragt sich jedes Jahr aufs Neue so mancher Elternteil: Wie ist mein Kind in der Schule versichert? Grundsätzlich ist für Unfälle in der Schule die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Sie greift für Schüler und Schülerinnen während ihres Schulbesuches, auf Schulveranstaltungen sowie auf dem direkten Weg zur Schule und wieder nach Hause.

Jedoch kann bereits ein kleiner Umweg zum Spielplatz, zu Bekannten oder ins Schwimmbad zum Verlust des gesetzlichen Unfallschutzes führen. Auch nicht versichert sind beispielsweise der private Nachhilfeunterricht oder das Erledigen von Hausaufgaben in häuslicher Umgebung. Denn für private Tätigkeiten und Aktivitäten in der Freizeit, sind Schüler und Schülerinnen nicht versichert. 

Was ist ein Schulunfall?

Ein Schulunfall ist ein Unfall eines Schülers oder einer Schülerin, der sich in der Schule oder auf Weg dorthin bzw. von dort nach Hause ereignet. Auch Unfälle, die bei schulischen Veranstaltungen (zum Beispiel Schulfeste, Theateraufführungen, Ausflüge) vor oder nach dem Unterricht ereignen, zählen als Schulunfälle.

Wie ist mein Kind in der Schule versichert?

Schulkinder laufen in die Schule

Laut dem Spitzenverband „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“ (DGUV) sind Schüler und Schülerinnen beim Schulbesuch versichert. Das heißt, während des Unterrichts und in den Pausen. Zudem besteht der Versicherungsschutz auch beim direkten Weg zur Schule und von der Schule nach Hause sowie bei Schulveranstaltungen. Als schulische Veranstaltungen zählen beispielsweise: 

  • Schulfeste, Ausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten
  • Praktika in Betrieben, die im Verantwortungsbereich der Schule ablaufen
  • Betreuungsmaßnahmen, die vor oder nach dem Schulunterricht stattfinden
  • Freiwillige Arbeitsgemeinschaften oder Projektarbeiten

Voraussetzung für den gesetzlichen Versicherungsschutz ist, dass die Veranstaltungen von der Schule oder zumindest mit der Schule organisiert sind. Treffen sich Schulkinder in ihrer Freizeit, beispielsweise zum Fußballspielen oder Inlineskaten, sichert sie die gesetzliche Unfallversicherung im Falle eines Unfalls nicht ab. Stattdessen greift die gesetzliche Krankenversicherung mit geringen Leistungen.

Um in diesen Fällen umfangreicher abgesichert zu sein, hilft eine private Unfallversicherung für das Kind. Sie gilt weltweit und rund um die Uhr und schützt vor hohen Kosten nach Freizeitunfällen. 

Die Unfallversicherung der Bayerischen übernimmt die Kosten für ein Rooming-In, wenn also ein Elternteil als Begleitperson beim Kind im Krankenhaus bleibt, oder Nachhilfekosten.

Wann sind Schüler und Schülerinnen nicht versichert?

Nicht versichert sind Aktivitäten oder Unternehmungen, die von Schülern, Schülerinnen oder Eltern ohne Mitwirkung der Schule geplant und durchgeführt werden. Hierzu zählen beispielsweise: 

  • Erledigungen von Hausaufgaben im häuslichen Umfeld
  • Privater Nachhilfeunterricht
  • Unbeaufsichtigte Freizeitaktivtäten während einer Klassenreise
  • Verlassen der Schule, zum Beispiel in der Pause, um sich ein Brötchen zu kaufen

Wer zahlt bei einem Unfall in der Schule?

Schüler im Klassenzimmer heben die Hand

Bei Unfällen, die in der Schule passieren, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Folgekosten. Von dieser Regelung profitieren Kinder und Eltern, denn der gesetzliche Unfallschutz leistet meistens mehr als die gesetzliche Krankenversicherung.

Bei Unfällen, die der Schule oder der Kinderbetreuungsstätte zugerechnet werden, sind die Unfallklassen der Bundesländer zuständig. Mit ihrem jeweiligem Leistungsangebot sorgen sie dafür, dass die Unfallfolgen für die Ausbildung oder das spätere Erwerbsleben möglichst ausgeglichen werden. 

Was leistet die private Unfallversicherung bei einem Unfall von Schulkindern?

Die private Unfallversicherung springt ein, wenn ein Schulunfall oder Unfall in der Freizeit dauerhafte geistige oder körperliche Beeinträchtigungen nach sich zieht. Aber auch bei Unfallfolgen, die nicht von Dauer sind, steht sie mit wertvollen Hilfeleistungen finanziell an Ihrer Seite.

Die Unfallversicherung der Bayerischen bietet Ihnen ein ganzes Bündel an Leistungen, die Sie dabei unterstützen, die finanziellen Folgen eines Unfalls auszugleichen und Ihre Lebensqualität täglich zu verbessern. Mit dem Smart-, Komfort- oder Prestige-Tarif können Sie Schutz nach Ihren Bedürfnissen wählen. 

Folgende wichtige Leistungen sind im Versicherungsschutz u.a. enthalten:

  • Invaliditätsleistung (Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit)
  • Unfallrente (monatlich, lebenslang)
  • Unfall-Todesfallleistung (Kapitalzahlung im Todesfall an Bezugsberechtigte)
  • Krankenhaustagegeld (Leistung ab dem Unfalltag)
  • Genesungsgeld 

Weitere wichtige Leistungen für Kinder: 

  • Kosmetische Operationen
  • Sofortleistungen von bis zu 25.000 EUR (bei schweren Verletzungen)
  • Schutz bei verschiedenen Infektionen (z.B. Cholera, Gürtelrose, Diphtherie bzw. verursact durch Zeckenbiss oder Insektenstich)
  • Vergiftungen oder Verätzungen durch Herunterschlucken
  • Vollwaisen-Rente wenn beide versicherten Elternteile aufgrund des gleichen Unfalls versterben
  • Rooming-in-Leistung
Schüler geben sich und ihrer Lehrerin ein High-Five

Die Bayerische bietet außerdem noch einen besonderen und individuellen Unfallschutz: Das ExistenzBudget. Es ist Ihr Sicherheitsbudget nach einem Unfall bis zu 10. Millionen Euro, aus dem alle tatsächlich anfallenden Unfallfolgekosten gezahlt werden, zum Beispiel Behandlungs- oder Pflegekosten. Sollte Ihr Kind aufgrund des Unfalls später nicht arbeiten können wird daraus sogar eine monatliche Rente gezahlt. Zusätzlich leisten wir ein Schmerzensgeld.

Der Unterschied zum klassischen Unfallschutz: Sie leistet besonders bedarfsgerecht nach einem Unfall die kurzzeitigen und langfristigen finanziellen Folgen. Die klassische Unfallversicherung leistet fixe Beträge, die in dem Versicherungsvertrag festgehalten werden.

Was ist bei einem Schulunfall zu tun?

Wenn es zu einem Schulunfall kommt, sollte der betroffene Schüler oder die betroffene Schülerin zu einem Durchgangsarzt oder einer Durchgangsärztin gebracht werden, außer die Verletzung ist offensichtlich sehr gering. Diese speziellen Ärzte und Ärztinnen werden von der gesetzlichen Unfallversicherung bereitgestellt und sind Fachkräfte für Chirurgie und Orthopädie, mit Spezialisierung auf den Bereich Unfallmedizin.

Auch ist es möglich, mit dem Kind zuerst zur Hausarzt- oder Kinderarztpraxis zu gehen. Dieser kann den Schüler oder die Schülerin bei Bedarf weiter verweisen. Wichtig für Eltern ist, dass Sie dem Arzt oder der Ärztin mitteilen, dass es sich um einen Unfall in der Schule oder einen Schulwegunfall handelt. Denn dies ist entscheidend für die Kostenabrechnung und Leistungen, die dem Kind zustehen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Unfallversicherung Schule

In welchen Fällen gilt die Unfallversicherung bei Schülern und Schülerinnen?

Schüler und Schülerinnen sind neben dem Weg von und zur Schule, auch bei allen Tätigkeiten versichert, die zum organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule unterliegen. Es muss somit ein unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang zur Schule bestehen. 

Versicherungsschutz besteht beispielsweise bei:

  • Aktivitäten während dem Unterricht einschließlich Arbeitsgemeinschaften, Fördergruppen, Teilnahme am Schulsport
  • Tätigkeiten in den Pausen, Überbrückung von Freistunden, Erledigung von Hausaufgaben in der Schule
  • Klassenreisen, Schulausflügen, Theaterbesuche 
  • Schulfesten, Tätigkeiten im Rahmen der Schülerzeitung, Hausaufgabenhilfe

Sind Schüler und Schülerinnen bei der Teilnahme an Ausflügen und Schulfahrten versichert?

Ja, Schulkinder sind bei der Teilnahme an Ausflügen (auch im Ausland) versichert, sofern es sich bei der Schulfahrt um eine schulische Veranstaltung handelt. Die Schule muss diese Fahrt organisieren und durchführen. 

Sind Kinder über die Schule haftpflichtversichert?

Eine Haftpflichtversicherung für Schüler und Schülerinnen kann in jeder Klassenstufe sinnvoll sein. Besonders in der Schule oder auch auf dem Weg von der Schule nach Hause können Schäden verursacht werden, welche enorme Kosten nach sich ziehen. Befindet sich das Kind noch in der Schulzeit, dann ist es in der Regel noch bei der Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Wenn das Kind nach der Schulzeit beispielsweise eine Ausbildung beginnt, braucht es hingegen eine eigene Haftpflichtversicherung. 

Wer zahlt, wenn mein Kind in der Schule etwas kaputt macht?

Wenn ein Kind etwas in der Schule kaputt macht, haften für die Schäden die Eltern, sofern sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Kinder unter sieben Jahren haften laut Gesetz nie. Ab einem Alter von sieben Jahren, können auch sie selbst für Schäden verantwortlich gemacht werden. Eine Absicherung über eine private Haftpflichtversicherung ist daher sehr zu empfehlen. Sie schützt Versicherte vor den finanziellen Folgen, wenn Sie Dritten versehentlich einen Schaden zufügen. Dies gilt auch in der Schule.

Wird bei einem Unfall in der Schule Schmerzensgeld gezahlt?

Generell stehen die Chancen auf Schmerzensgeld eher schlecht, wenn bei einem Schulunfall keine anderen Personen beteiligt sind. Auch die gesetzliche Unfallversicherung zahlt kein Schmerzensgeld. Chancen auf einen finanziellen Ausgleich bei einem Unfall in der Schule gibt es höchstens, wenn zum Beispiel der Lehrkraft grobe Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann. 

Gute Aussichten auf Schmerzensgeld besteht hingegen, wenn Dritte beteiligt sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der betroffene Schüler oder die Schülerin von einem Mitschüler oder einer Mitschülerin absichtlich verletzt wurde.

Tipp: Bei unserem Unfallschutz ExistenzBudget leisten wir auch ein Schmerzensgeld.
 

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