Warum brauchen Beamte eine spezielle Absicherung?

Auch Beamtinnen und Beamte sind nicht vor Dienstunfähigkeit (DU), der beamtenrechtlichen Bezeichnung für Berufsunfähigkeit, geschützt. Und obwohl der Dienstherr bei Dienstunfähigkeit eine gewisse Unterstützung bietet, sind diese Leistungen in vielen Fällen nicht ausreichend, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Zudem können die Vorrausetzungen je nach Beamtenstatus und der Umfang dieser Leistungen stark variieren. 

Mit einer Dienstunfähigkeitsabsicherung der Bayerischen sichern Sie Beamte in jeder Station ihrer Laufbahn optimal ab und bieten eine verlässliche und planbare finanzielle Unterstützung. 

  • Echte Dienstunfähigkeitsklausel: Wenn die Beamtin oder der Beamte aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird, erhält sie/er die Leistung.
  • NEU: Absicherung der Versorgungslücke für Dienstanfänger (Dienstanfänger-Schutz) und Teildienstunfähigkeit (Teil-DU-Schutz) optional versicherbar.
  • Spezielle Beamtengruppen wie Polizei, Zoll, Justizvollzug oder Feuerwehr können sich optional über den verbesserten Vollzugsdienst-Schutz absichern.
  • Keine medizinische Nachprüfung bei Beamtinnen und Beamten auf Lebenszeit, die wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in Ruhestand versetzt sind.
  • Schülerinnen, Schüler und Studierende haben automatisch die echte Dienstunfähigkeitsklausel der Bayerischen in ihrem Vertrag mitversichert. Somit muss bei einer späteren Verbeamtung keine Änderung vorgenommen werden.
  • Für alle Lehrerberufe ist eine Versicherungs- und Leistungsdauer bis Endalter 67 möglich.
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Die Zukunft im Blick

Die BU PROTECT gewährt bereits ab 50 % Dienstunfähigkeit (DU) die vereinbarte Rente in voller Höhe. Dieser umfassende DU-Schutz kann zusätzlich mit sechs Optionen individuell an den Bedarf angepasst werden.

  • Inflationsschutz optional mit der Beitrags- und/oder Leistungsdynamik
  • Echte Dienstunfähigkeitsklausel 
  • Nachversicherungsgarantie mit 20 Ereignissen und bis zu 48.000 EUR
  • u. v. m. ist bereits standardmäßig in der BU PROTECT enthalten

Hier geht's zur Leistungsübersicht BU PROTECT im Download-Bereich.

die Bayerische BU 2024: Graphik zu Aufbau und Bausteinen

Dienstanfänger-Schutz (Dienstanfängerbonus)

  • Absicherung der Versorgungslücke von Dienstanfängern und Dienstanfängerinnen (Beamte auf Widerruf, Beamte auf Probe, Beamte auf Lebenszeit ohne Versorgungsansprüche)

  • Leistungshöhe von 150 % der vereinbarten Rente (max. 2.500 EUR)

  • Highlight: bereits für Lehramtstudierende abschließbar

Vollzugsdienst-Schutz

  • Absicherung der besonderen/speziellen Dienstunfähigkeit für Vollzugsdienst-Beamte und -Beamtinnen (Polizei, Zoll, Justiz) und Beamte der Feuerwehr

  • Bei Ruhestandsversetzung wegen besonderer Dienstunfähigkeit leisten wir bis zum Ende der Leistungsdauer, bei Entlassung 72 Monate

Pflege-Schutz (Zusatzversicherung)

  • Lebenslange Leistung bei Pflege und Demenz ab 3 von 6 Pflegepunkten

AU-Schutz

  • Volle Leistung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (AU) ab sechs Monaten

  • Vorzeitige Leistung nach drei Monaten Arbeitsunfähigkeit und einer Facharztprognose von weiteren 3 Monaten

  • AU-Leistung für bis zu 36 Monate möglich

Prestige-Schutz

  • Einmalige Sofortleistung in Höhe von drei Monatsrenten (max. 6.000 EUR), wenn erstmals die Dienstunfähigkeit unbefristet anerkannt wird

  • Einmalige Wiedereingliederungshilfe von sechs Monatsrenten (max. 12.000 EUR)

  • Umorganisationshilfe von bis zu sechs Monatsrenten (max. 12.000 EUR)

Teil-DU-Schutz

  • Anteilige Leistung bereits bei begrenzter Dienstfähigkeit – ab 20 % Dienstunfähigkeit

Echte Dienstunfähigkeits-Klausel

Eine echte Dienstunfähigkeitsklausel ist in der BU PROTECT bereits integriert.

Das Besondere: Anders als bei vielen anderen Versicherern wird die Dienstunfähigkeits-Rente schon nach der Vorlage von medizinischen Nachweisen und mit der Verfügung der Entlassung oder Ruhestandsversetzung durch den Dienstherrn bezahlt. Sofern der Pensionierte nicht wieder ins Beamtenverhältnis versetzt wird, erfolgt keine medizinische Nachprüfung.

Spezielle Beamtengruppen wie Polizei, Zoll, Justizvollzug oder Feuerwehr können sich optional über eine zusätzliche Vereinbarung (Besondere Dienstunfähigkeitsklausel) jetzt mit verlängerter Leistungsdauer mit der Option “Vollzugsdienst-Schutz” absichern.

Weitere Produktinformationen

Psyche in der Gesundheitsprüfung

Für uns, die Bayerische, ist eine Psychotherapie kein pauschaler Ablehnungsgrund für einen BU-Antrag. Wir denken weiter. Wir machen es anders.  

Wir fragen genauer nach den Gründen der Erkrankung und dem Verlauf der Therapie. Eine differenzierte Einschätzung soll Menschen, die sich Hilfe holen oder geholt haben, den Zugang zu einer BU-Versicherung ermöglichen.

Mehrjährige Garantie der Überschüsse

Wir garantieren unseren Kunden den Zahlbeitrag ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung für die ersten fünf Kalenderjahre.

Ab sofort werden die Sofortverrechnungssätze für die Dienstunfähigkeitsabsicherung nicht nur für das aktuelle Jahr, sondern für einen Zeitraum von fünf Kalenderjahren festgelegt. Sollte die Bayerische die Überschusssätze für die BU PROTECT in dieser Zeit erhöhen, profitieren unsere Kundinnen und Kunden selbstverständlich von dieser Verbesserung. Eine Verschlechterung ist hingegen ausgeschlossen.

Leistungsanspruch

Schon ab 50 % Dienstunfähigkeit erhalten Ihre Kunden die volle Rente ohne jede Wartezeit. Mit der Option “Teil-DU-Schutz” wird bereits eine anteilige Rente ab 20 % Dienstunfähigkeit gezahlt.

Beitrags- und Leistungsdynamik

Mit der Beitrags- und Leistungsdynamik wird die Einkommensabsicherung inflationssicher gestaltet. Dabei stehen zwei Varianten zur Auswahl:

  • Vor Rentenbeginn: Sowohl der Beitrag als auch der Leistungsanspruch passen sich regelmäßig an. Die garantierte Beitragserhöhung kann zwischen 2 % und 5 % gewählt werden.
  • Neu: Der Dynamikanspruch verfällt nicht; auch wenn mehrere Jahre keiner Erhöhung zugestimmt wurde, kann die Dynamik wieder eingesetzt werden.
  • Nach Rentenbeginn: Eine garantierte Rentenerhöhung im Leistungsfall führt zu einer jährlichen dynamischen Erhöhung der Dienstunfähigkeits-Rente. Die garantierte Rentenerhöhung kann bis zu 3 % gewählt werden.

Fairer Hinweis: Beide Varianten können selbstverständlich auch einzeln abgeschlossen werden.

Pflege & Demenz

  • 100 % Leistung ab 1 Pflegepunkt (von 6 gemäß Bedingungen) während der Vertragslaufzeit
  • Lebenslange Pflegeleistung im Anschluss an die Vertragslaufzeit über den Pflege-Schutz (ab 3 von 6 Pflegepunkten) zusätzlich mit der Option “Pflege-Schutz” wählbar

Infektionsklausel

Die Infektionsklausel gilt für alle Berufe ab einem 50-prozentigen Tätigkeitsverbot. Zusätzlich sind nun auch Fälle abgesichert, bei denen eine Infektionsgefahr durch das Gutachten eines Facharztes oder einer Fachärztin für Hygiene oder Umweltmedizin bestätigt wird.

Teilzeitklausel

Bei der Feststellung des beruflichen Tätigkeitsbildes zur Bestimmung der Berufsunfähigkeit und ihres Grades berücksichtigen wir bei Teilzeittätigen (wöchentliche Arbeitszeit weniger als 30 Stunden) neben der Erwerbstätigkeit auch die Tätigkeiten im Rahmen der Versorgung:

  • von kindergeldberechtigten Kindern sowie
  • von pflegebedürftigen Familienangehörigen,

sofern diese Tätigkeiten bei Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübt werden.

Die bisherige Regelung wurde dabei um folgende Punkte ergänzt:

  • Günstigerprüfung: Die Teilzeittätigkeit wird berücksichtigt, sofern dies zu einem günstigeren Ergebnis führt.
  • Versorgung von kindergeldberechtigten Kindern: Diese Tätigkeit wird nun ebenfalls berücksichtigt.
  • Berücksichtigung der Summe aller ausgeübten Tätigkeiten: Die Gesamtheit aller beruflichen Tätigkeiten wird einbezogen.

Nachversicherung

Der Versicherungsschutz kann ebenso individuell angepasst werden wie sich das Leben entwickelt. Mit der Nachversicherungsgarantie ohne Risikoprüfung sind Ihre Kundinnen und Kunden auf der sicheren Seite. Bei der Nachversicherung werden lediglich Fragen zum Einkommen gestellt, um die finanzielle Angemessenheit zu prüfen. 

Die ereignisunabhängige Nachversicherung kann einmalig innerhalb der ersten fünf Versicherungsjahre ausgeübt werden, max. bis zum 45. Lebensjahr.

Die ereignisabhängige Nachversicherung (z. B. bei Geburt eines Kindes, erfolgreicher Abschluss Studium, Immobilienerwerb, etc.) kann bis zum 50. Lebensjahr ausgeübt werden.

  • 20 Ereignisse zur Nachversicherung
  • Zwischen zwei Erhöhungen müssen mindestens 12 Monate liegen
  • Keine Begrenzung für die Anzahl an Nachversicherungsereignissen
  • Höchstgrenze von 48.000 € jährlicher BU-Rente

Vereinfachtes Anerkenntnis gilt auch für Beamtinnen und Beamte

Bei speziellen Einschränkungen kann ein vereinfachtes Anerkenntnis mit Leistungen von bis zu 15 Monaten beantragt werden.

Dazu zählen:

  • Krebs
  • Eine dauerhafte Einschränkung der Herzfunktion
  • Eine dauerhafte Einschränkung der Lungenfunktion
  • Ein dauerhafter, vollständiger Verlust von Hör-, Seh- oder Sprechvermögen

Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten

Beitragsstundung ohne Zinsen bis zu 24 Monate möglich

Fairer Hinweis

Die Informationen dienen lediglich zur allgemeinen Orientierung. Die vollständigen und verbindlichen Bestimmungen, Leistungsvoraussetzungen sowie Bedingungen finden Sie in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.