Neue Berufsunfähigkeits­tarife der Bayerischen

Die neuen Berufsunfähigkeitstarife (BU) der Bayerischen sind da! Entdecken Sie zahlreiche Neuerungen und Verbesserungen. Anna, Panos und Kristine geben Ihnen einen ersten Überblick.

Die Highlights

  • Innovatives, individuell anpassbares Produkt (Baustein-Prinzip)
  • 5.000 Berufe neu kalkuliert und preislich verbessert
  • Einzigartig: Zahlbeitrag für fünf Kalenderjahre garantiert
  • Neu: Verzicht auf konkrete Verweisung (im Prestige-Schutz)
  • Neu für Beamtinnen und Beamte: Dienstanfängerbonus & Teil-DU-Schutz
  • Längere Vertragslaufzeiten für viele Berufe möglich
  • Top Preis-Leistungsverhältnis - jetzt auch in Berufsgruppen mit erhöhtem Risiko
  • mit zusätzlichen Nachversicherungsmöglichkeiten bis zu 72.000 EUR ohne erneute Risikoprüfung
  • Flexibler Inflationsschutz möglich
  • u. v. m.
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Mehrjährige Garantie der Überschüsse

Wir garantieren unseren Kundinnen und Kunden den Zahlbeitrag ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung für die ersten fünf Kalenderjahre.

Ab sofort werden die Überschusssätze für die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nur für das aktuelle Jahr, sondern für einen Zeitraum von fünf Kalenderjahren festgelegt.

Sollte die Bayerische die Überschusssätze für die Berufsunfähigkeitsversicherung in dieser Zeit erhöhen, profitieren unsere Kundinnen und Kunden selbstverständlich von dieser Verbesserung. Eine Verschlechterung ist hingegen ausgeschlossen.

AU-Schutz

  • Volle Leistung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (AU) ab 6 Monaten
  • Vorzeitige Leistung nach 3 Monaten Arbeitsunfähigkeit und einer Facharztprognose von weiteren 3 Monaten
  • AU-Leistung für bis zu 36 Monate möglich

Prestige-Schutz

  • Verzicht auf konkrete Verweisung
  • Einmalige Sofortleistung in Höhe von 3 Monatsrenten (max. 6.000 EUR), wenn erstmals die Berufsunfähigkeit unbefristet anerkannt wird
  • Einmalige Wiedereingliederungshilfe von 6 Monatsrenten (max. 12.000 EUR)
  • Umorganisationshilfe von bis zu 6 Monatsrenten (max. 12.000 EUR)

Dienstanfänger-Schutz

  • Dienstanfängerbonus: Absicherung der Versorgungslücke von Dienstanfängern, wie z.B. Beamte auf Widerruf oder Probe
  • Leistungshöhe von 150 % der vereinbarten Rente (max. 2.500 EUR)
  • Highlight: bereits für Lehramtsstudierende abschließbar

Pflege-Schutz (Zusatzversicherung)

  • Lebenslange Leistung bei Pflege und Demenz ab 3 von 6 Pflegepunkten

Vollzugsdienst-Schutz

  • Absicherung der besonderen/speziellen Dienstunfähigkeit für Vollzugsdienst-Beamte (Polizei, Zoll, Justiz) und Beamtinnen der Feuerwehr
  • Bei Ruhestandsversetzung wegen besonderer Dienstunfähigkeit leisten wir bis zum Ende der Leistungsdauer, bei Entlassung 72 Monate

Teil-DU-Schutz

  • Anteilige Leistung bereits bei begrenzter Dienstfähigkeit – ab 20 % Dienstunfähigkeit (DU)

5.000 Berufe neu kalkuliert und preislich verbessert

  • Die neue Berufsunfähigkeitsversicherung nutzt die aktuellsten Leistungsstatistiken. Kundinnen und Kunden können in vielen Fällen von günstigeren Preisen profitieren.
  • Viele handwerkliche Berufe wie Mechatroniker, Elektriker, Bäcker, Landschaftsgärtner und Physiotherapeuten sind nun preiswerter.
  • Für Lehrende, Ingenieure, Ärztinnen und Ärzte sowie Berufe im Rechtswesen bleibt die BU PROTECT weiterhin hervorragend positioniert.
  • Auch in Berufsgruppen mit erhöhtem Risiko bietet die neue BU PROTECT ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis.
  • Auch Schülerinnen und Schüler, Hotel- und Verwaltungsfachkräfte profitieren von günstigeren Beiträgen.

Weitere Produktinformationen

Leistungsanspruch

Schon ab 50% Berufsunfähigkeit erhalten Ihre Kunden die volle Rente ohne jede Wartezeit.

Beitrags- und Leistungsdynamik

Mit der Beitrags- und Leistungsdynamik wird die Einkommensabsicherung inflationssicher gestaltet. Dabei stehen zwei Varianten zur Auswahl:

  • Vor Rentenbeginn: Sowohl der Beitrag als auch der Leistungsanspruch passen sich regelmäßig an. Die garantierte Beitragserhöhung kann zwischen 2% und 5% gewählt werden.
  • Neu: Der Dynamikanspruch verfällt nicht; auch wenn mehrere Jahre keiner Erhöhung zugestimmt wurde, kann die Dynamik jederzeit wieder eingesetzt werden.
  • Nach Rentenbeginn: Eine garantierte Rentenerhöhung im Leistungsfall führt zu einer jährlichen dynamischen Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente. Die garantierte Rentenerhöhung kann bis zu 3% gewählt werden.

Fairer Hinweis: Beide Varianten können selbstverständlich auch einzeln abgeschlossen werden.

Pflege & Demenz

  • 100% Leistung ab 1 Pflegepunkt (von 6 gemäß Bedingungen) während der Vertragslaufzeit
  • Lebenslange Pflegeleistung im Anschluss an die Vertragslaufzeit über den Pflege-Schutz (ab 3 von 6 Pflegepunkten) zusätzlich mit der Option “Pflege-Schutz” wählbar

Echte Dienstunfähigkeitsklausel

Eine echte Dienstunfähigkeitsklausel ist in der BU PROTECT bereits integriert.

Das Besondere: Anders als bei vielen anderen Versicherern wird die Dienstunfähigkeitsrente schon nach der Vorlage von medizinischen Nachweisen und mit der Verfügung der Entlassung oder Ruhestandsversetzung durch den Dienstherrn bezahlt. Sofern die pensionierte Person nicht wieder ins Beamtenverhältnis versetzt wird, erfolgt keine medizinische Nachprüfung.

Spezielle Beamtengruppen wie Polizei, Zoll, Justizvollzug oder Feuerwehr können sich optional über eine zusätzliche Vereinbarung (Besondere Dienstunfähigkeitsklausel) jetzt mit verlängerter Leistungsdauer mit der Option “Vollzugsdienst-Schutz” absichern.

Infektionsklausel

Die Infektionsklausel gilt für alle Berufe ab einem 50-prozentigen Tätigkeitsverbot.

Zusätzlich sind nun auch Fälle abgesichert, bei denen eine Infektionsgefahr durch das Gutachten eines Facharztes für Hygiene oder Umweltmedizin bestätigt wird.

Teilzeitklausel

Bei der Feststellung des beruflichen Tätigkeitsbildes zur Bestimmung der Berufsunfähigkeit und ihres Grades berücksichtigen wir bei Teilzeitbeschäftigten (wöchentliche Arbeitszeit weniger als 30 Stunden) neben der Erwerbstätigkeit auch die Tätigkeiten im Rahmen der Versorgung:

  • von kindergeldberechtigten Kindern sowie
  • von pflegebedürftigen Familienangehörigen,

sofern diese Tätigkeiten bei Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübt werden.

 

Die bisherige Regelung wurde dabei um folgende Punkte ergänzt:

  • Günstigerprüfung: Die Teilzeittätigkeit wird berücksichtigt, sofern dies zu einem günstigeren Ergebnis führt.
  • Versorgung von kindergeldberechtigten Kindern: Diese Tätigkeit wird nun ebenfalls berücksichtigt.
  • Berücksichtigung der Summe aller ausgeübten Tätigkeiten: Die Gesamtheit aller beruflichen Tätigkeiten wird einbezogen.

Nachversicherung

Der Versicherungsschutz kann ebenso individuell angepasst werden wie sich das Leben entwickelt. Mit der Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung sind Sie und Ihre Kunden auf der sicheren Seite.

Die ereignisunabhängige Nachversicherung kann einmalig innerhalb der ersten fünf Versicherungsjahre ausgeübt werden, max. bis zum 45. Lebensjahr.

Die ereignisabhängige Nachversicherung (z. B. bei Geburt eines Kindes, erfolgreicher Abschluss eines Studiums, ein Immobilienerwerb, etc.) kann bis zum 50. Lebensjahr ausgeübt werden.

 

  • 20 Ereignisse zur Nachversicherung
  • Zwischen zwei Erhöhungen müssen mindestens 12 Monate liegen
  • Keine Begrenzung für die Anzahl an Nachversicherungsereignissen
  • Höchstgrenze von 48.000€ jährlicher BU-Rente für alle Berufsgruppen
  • Mit der Karrieregarantie sogar bis zu 72.000€ BU-Jahresrente möglich

Karrieregarantie

Es besteht eine zusätzliche Erweiterungsmöglichkeit für Beschäftigte und Selbständige über 48.000 EUR hinaus.

Beschäftigte, die bereits eine jährliche Gesamtrente von 48.000 EUR versichert haben, können ihre Berufsunfähigkeitsrente erhöhen, wenn sie eine Gehaltserhöhung von mindestens 5% nachweisen. In diesem Fall kann die BU-Rente im selben Verhältnis wie die Gehaltssteigerung angehoben werden.

Für Selbständige: Analog dazu kann die BU-Rente bei einer Einkommenssteigerung von mindestens 20% erhöht werden.

Eine Erhöhung auf bis zu 72.000 EUR Gesamtjahresrente ist möglich.

Umfangreiche Erweiterungsgarantie für Schülerinnen, Schüler, Auszubildende und Studierende

Bei Aufnahme eines Studiums oder bei erstmaliger Aufnahme einer unbefristeten Berufstätigkeit 

  • Überprüfung der Berufsgruppeneinstufung 
  • Nachträglicher Einschluss einer Beitragsdynamik

Bei erstmaliger Aufnahme einer unbefristeten Berufstätigkeit 

  • Aufstockung der Jahresrente im Rahmen der Nachversicherung um bis zu 12.000 Euro

Vereinfachtes Anerkenntnis

Bei speziellen Einschränkungen kann ein vereinfachtes Anerkenntnis mit Leistungen von bis zu 15 Monaten beantragt werden.

Dazu zählen:

  • Krebs
  • Eine dauerhafte Einschränkung der Herzfunktion
  • Eine dauerhafte Einschränkung der Lungenfunktion
  • Ein dauerhafter, vollständiger Verlust von Hör-, Seh- oder Sprechvermögen

Verzicht auf Verweisung

  • Verzicht auf abstrakte Verweisung ohne Alterseinschränkung bei allen Tarifen
  • Expliziter Verzicht der Verweisung von Schülerinnen und Schüler auf eine andere Schulform
  • Mit Prestige-Schutz: Verzicht auf konkrete Verweisung. Ausgenommen davon sind versicherte Personen, die zum Zeitpunkt des Leistungsfalls Schüler, Studierende, Beamten und Beamtinnen, Richter, Soldaten, Freiwillig Wehrdienstleistende oder Hausfrauen/-männer sind.

Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten

Beitragsstundung ohne Zinsen bis zu 24 Monate möglich.

Fairer Hinweis

Die Informationen dienen lediglich zur allgemeinen Orientierung. Die vollständigen und verbindlichen Bestimmungen, Leistungsvoraussetzungen sowie Bedingungen finden Sie in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.