Aktionen zur Rechnungszinserhöhung

So können die Kundinnen und Kunden ab dem nächsten Jahr bei gleichem Beitrag in vielen Fällen von höheren Leistungen profitieren!

Warten lohnt sich nicht, denn der Gesundheitszustand kann sich schnell ändern und ein späterer Start der Altersvorsorge zudem wertvolle Rentenansprüche kosten. 

Sichern Sie Ihren Kundinnen und Kunden noch heute den höheren Rechnungszins.

Umstellungsgarantie für Berufsunfähigkeitsversicherungen

Kundinnen und Kunden, die ab dem 01.07.2024 eine Berufsunfähigkeitsversicherung der neuen Tarifgeneration abschließen, erhalten mit der Police eine Garantieurkunde

Diese bestätigt, dass der Kunde ab dem 01.01.2025 prüfen lassen kann, ob der neue Rechnungszins für ihn vorteilhafter ist (Besserstellung). Bei einer Verbesserung kann die Umstellung des Vertrages beantragt werden.

Mit der Garantieurkunde erhalten unsere Kundinnen und Kunden einen QR-Code, mit dem sie ab dem 01.01.2025 unser Online-Tool erreichen können. Dort kann die bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung überprüft und bei einer Verbesserung direkt eine Vertragsanpassung beantragt werden. Der bestehende Vertrag wird dann auf den neuen Rechnungszins umgestellt und die Kundinnen und Kunden erhalten einen Nachtrag zu ihrem Vertrag.

Ihr Vorteil

Die Umstellung erfolgt kostenfrei und ohne erneute Risikoprüfung. Sie hat keine Auswirkung auf die Vergütung des Vertrages.

Fairer Hinweis

Die Umstellungsgarantie gilt bei der Einkommenssicherung nur für die Berufsunfähigkeitstarife BU PROTECT, BU PROTECT young und BU PROTECT Bundeswehr. 

BUZ-Tarife, BU-Direktversicherungen sowie auch die Grundfähigkeiten-Tarife sind von der Aktion ausgeschlossen. 

Anpassungsgarantie in der Altersvorsorge

Die Erhöhung des Rechnungszinses wirkt sich auch auf Verträge in der Altersvorsorge aus. Darunter fallen alle fondsgebundenen Basisrenten, fondsgebundenen Rentenversicherungen der dritten Schicht, wie auch Pangaea Life Basis-Rente, Blue Invest und plusrente. Das bedeutet: Ihre Kundinnen und Kunden müssen nicht bis zum 01.01.2025 mit ihrer Altersvorsorge warten. Alle Verträge werden zum Januar 2025 geprüft und auf die besseren Konditionen umgestellt. 

Fairer Hinweis

Die Prüfung und entsprechende Umstellung des Rechnungszinses in der Altersvorsorge betrifft die fondsgebundenen Produkte aller Schichten der Altersvorsorge. Die Riester-Rente ist davon ausgenommen.

Anpassungsgarantie in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)

Warten auf die Rechnungszinserhöhung lohnt sich nicht – besonders in der bAV. Denn mit unserer Anpassungsgarantie werden Ihre Kundinnen und Kunden von der Umstellung unserer bAV-Tarife in den Durchführungswegen Direktversicherung, Unterstützungskasse und Pensionszusage profitieren. Das bedeutet konkret: Alle betroffenen bAV-Fondsverträge (Versicherungsbeginn ab 01.01.2024 bis zum 01.03.2025), werden bezüglich des garantierten Mindest-Rentenfaktors zum Januar 2025 geprüft und auf die besseren Konditionen umgestellt.

FAQ zur Rechnungszins-Erhöhung

Was ist der Höchstrechnungszins und wie wird er verändert?

Der Höchstrechnungszins ist Teil der Gesamtverzinsung klassischer, kapitalbildender Renten- und Lebensversicherungen. Mit dem Rechnungszins wird bei klassischen Rentenversicherungen die garantierte Leistung oder bei Fondspolicen der Rentenfaktor ermittelt. Er wird zu Vertragsbeginn festgelegt und zählt für die gesamte Laufzeit. Die BaFin hat beschlossen, den aktuellen Höchstrechnungszins von 0,25% zum 01.01.2025 auf 1% zu erhöhen.

Welche Versicherungen sind betroffen?

Der Höchstrechnungszins ist wichtig für die Kalkulation von Lebensversicherungen. Das bedeutet, dass Verträge der Biometrie sowie der privaten und betrieblichen Altersvorsorge betroffen sind.

Welche Auswirkungen hat die Anpassungen auf die Versicherungen unserer Kunden?

  • Biometrie: die Zahlbeiträge der Kunden zur Abdeckung des Risikos werden geringer. 
  • Rentenversicherung: der Rentenfaktor wird höher und damit ergibt sich eine höhere Rente bei gleichbleibendem Beitrag. 
     

Was tun wir für unsere Kunden, um sie bestmöglich von dieser Anpassung profitieren zu lassen?

  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Es sind alle Kunden betroffen, die eine BU der neuen Tarifgeneration mit Beginn 01.07.2024 abgeschlossen haben. 
  • Rentenversicherung: Wir prüfen alle fondsgebundenen Verträge, die zwischen dem 01.01.2024 und dem 31.12.2024 begonnen haben, ob sich die Erhöhung des Rechnungszinses positiv auf den Vertrag auswirkt. Für den Fall, dass sich die Konditionen nicht verbessern, bleibt der Vertrag wie zuvor bestehen. Es erfolgt eine Günstigerprüfung für alle fondsgebundenen Rentenversicherungen der ersten, zweiten und dritten Schicht der Altersvorsorge (Ausnahme: Riester-Rente).

Was muss ich im Beratungsgespräch konkret beachten?

  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Der Kunde erhält mit der Police eine Urkunde mit QR-Code. Bitte weisen Sie den Kunden darauf hin, dass er zwischen dem 01.01.2025 und dem 31.03.2025 über ein Onlinetool seinen Vertrag anpassen kann.
  • Rentenversicherung: Der Kunde soll proaktiv über unsere Aktion informiert werden. Sie erhalten eine Garantieurkunde mit jedem Angebot, die Sie bei Ansprache aktiv nutzen können.
     

Wie informiere ich meine Bestandskunden?

Betroffene Bestandskunden der Rentenversicherung werden von uns automatisch informiert. Und auch darüber, inwieweit sich die Anpassung auf ihren Vertrag auswirkt. 

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